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   LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09   

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https://dejure.org/2010,83790
LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09 (https://dejure.org/2010,83790)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2010 - 315 O 374/09 (https://dejure.org/2010,83790)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2010 - 315 O 374/09 (https://dejure.org/2010,83790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 Nr 2 HeilMWerbG, § 2 HeilMWerbG, § 3 S 1 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Arzneimittelwerbung für Faktor VIII-Präparate zur Bekämpfung der Bluterkrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    An die Richtigkeit und Eindeutigkeit müssen deshalb besondere Anforderungen gestellt werden (BGH GRUR 2002, 182; Urteil vom 20. Februar 1980 -I ZR 8/78- bei juris).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    Auch eine objektive, sachliche Information versteht der Verkehr jedenfalls im Gesundheitsbereich als Werbung (vgl. BGH, Urt. vom 27.04.1995 -I ZR 116/93 - bei juris).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt dabei den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung; danach sind wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen (HansOLG, PharmaR 2007, 204).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153, 155- Tampax).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    Die Kammer kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2010 - 315 O 374/09
    An die Richtigkeit und Eindeutigkeit müssen deshalb besondere Anforderungen gestellt werden (BGH GRUR 2002, 182; Urteil vom 20. Februar 1980 -I ZR 8/78- bei juris).
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